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Dauermedikation und Feiertage – Rezepte rechtzeitig beim Arzt bestellen und einlösen

Frankfurt am Main, 07. Dezember 2023 Patienten, die eine Dauermedikation brauchen, müssen gerade vor den Weihnachtsfeiertagen und dem Jahreswechsel darauf achten, dass sie einen entsprechenden Vorrat an diesen Medikamenten zu Hause haben. Häufig schließen Arztpraxen zwischen den Jahren, daher rät Ursula Funke, Präsidentin der Landesapothekerkammer Hessen, sich rechtzeitig um die Verschreibung notwendiger Medikamente zu kümmern und diese in der Apotheke vor Ort einzulösen. An den Feiertagen sind wie am Wochenende Arztpraxen und Apotheken geschlossen, aber der ärztliche Notdienst und der Apothekennotdienst sind für die dann auftretenden Notfälle da.

Ist das Medikament verfügbar?

Da es derzeit zu zahlreichen Lieferengpässen bei Arzneimitteln kommt, sollte man sich gerade vor den Feiertagen nicht erst um ein neues Rezept für die Dauermedikation kümmern, wenn man die letzte Tablette eingenommen hat.

Apotheken sichern die Versorgung

Die Apotheken vor Ort stehen den Patienten zur Seite und setzen alles daran, auch bei Lieferengpässen eine zuverlässige Versorgung zu gewährleisten. Sie bringen ihre pharmazeutische Expertise ein, um zu prüfen, welche Alternativen möglich sind. In einigen Fällen erfordert die Beschaffung allerdings einen erhöhten Zeitaufwand, beispielsweise wenn eine Abstimmung mit dem behandelnden Arzt erforderlich ist oder wenn das Medikament importiert werden muss.

Rezepte zeitnah einlösen

Die Gültigkeit von Rezepten ist zeitlich begrenzt. Ärztliche Verschreibungen für gesetzlich Versicherte können in der Regel innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung eingelöst werden. Privatrezepte haben in der Regel eine Gültigkeit von drei Monaten.

Der Landesapothekerkammer Hessen gehören rund 6.500 Apothekerinnen und Apotheker an. Der Heilberuf des Apothekers unterliegt einem gesetzlichen Auftrag. Zu den Aufgaben der Landesapothekerkammer gehören die Förderung der Fort- und Weiterbildung und die Überwachung der Einhaltung der Berufspflichten durch ihre Mitglieder.

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