40 Jahre AIDS-Hilfe Frankfurt: Die Landesapothekerkammer Hessen gratuliert als Partner
Frankfurt am Main, 27. November 2025
Auf Einladung des Frankfurter Oberbürgermeisters Mike Josef fand am 12. November im Römer, dem Rathaus der Stadt, ein Festakt zu Ehren der AIDS-Hilfe Frankfurt (AHF) anlässlich ihres 40-jährigen Bestehens statt. Auch die Landesapothekerkammer Hessen gratulierte der AHF vor Ort und würdigte ihr langjähriges Engagement für stigmatisierte Menschen sowie sexuelle Gesundheit und Prävention.

Die Pharmazie war stark vertreten im Frankfurter Römer (v. l. n. r.): Dr. Robin Brünn, Vorstandsmitglied der LAK Hessen, AHF-Vorstandsmitglied und PTA René Kreibich sowie Nico Kraft, Inhaber der Süd-Apotheke Frankfurt. © Foto: LAK Hessen
Die AHF wurde 1985 gegründet, um den Betroffenen Menschlichkeit und Unterstützung zukommen zu lassen. Zwar hat die Aids-Erkrankung heute einiges von ihrem einstigen Schrecken verloren und es wurde erfolgreich über die Infektion mit HIV aufgeklärt. Dennoch begegnen die Patienten noch immer Vorurteilen und erfahren Ausgrenzung, was die Arbeit der AHF so bedeutend und wertvoll macht.
Dr. Robin Brünn, Vorstandsmitglied und Vertreter der Landesapothekerkammer Hessen beim Festakt, fasst zusammen: „Der beharrliche und empathische Einsatz der AIDS-Hilfe hat seit Jahrzehnten eine zentrale Bedeutung für die Beratung und Unterstützung von Menschen mit HIV in der gesamten Rhein-Main-Region. Sie ist ein verlässlicher Anlaufpunkt für HIV-Patientinnen und -Patienten sowie Partner der Apotheken vor Ort, die wiederum die Beratung zu Therapietreue und Wechselwirkungen vornehmen. Auch im Bereich der Prävention leistet die AHF wichtige Aufklärungsarbeit, um weitere Ansteckungen zu verhindern, was der ganzen Gesellschaft zugutekommt.“
Der Landesapothekerkammer Hessen gehören rund 6.900 Apothekerinnen und Apotheker an. Der Heilberuf des Apothekers unterliegt einem gesetzlichen Auftrag. Zu den Aufgaben der Landesapothekerkammer gehören die Förderung der Fort- und Weiterbildung und die Überwachung der Einhaltung der Berufspflichten durch ihre Mitglieder.
Zurück zur Übersicht