Wichtige Punkte, die bei einer Vollmacht beachtet werden sollten
Hamm, 1. September 2025 – Jeder kann unabhängig von seinem Alter, zum Beispiel durch einen Unfall, die Geschäftsfähigkeit verlieren und nicht mehr in der Lage sein, eigenständig rechtswirksame Geschäfte abzuschließen. Selbst nahe Verwandte oder Ehepartner sind ohne entsprechende Vollmacht nicht befugt, für den Betroffenen rechtliche Angelegenheiten zu regeln. Eine Ausnahme stellt lediglich die zeitlich beschränkte Ehegattenvollmacht in Gesundheitsangelegenheiten dar. Ist keine ausreichend bevollmächtigte Person vorhanden, sieht das Gesetz die gerichtliche Bestellung eines rechtlichen Betreuers vor. Auf die Auswahl dieses Betreuers hat der Betroffene aufgrund seines Gesundheitszustandes oft nur begrenzten Einfluss. Dieser Situation kann durch eine Vorsorgevollmacht vorgebeugt werden. Dabei sind jedoch einige wichtige Punkte zu beachten. Zum Zeitpunkt der Vollmachtserteilung muss die Person noch in der Lage sein, rechtsgeschäftliche Erklärungen abzugeben. Nach Verlust der Geschäftsfähigkeit wäre dies nicht mehr möglich.