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Nur noch 1.350 öffentliche Apotheken in Hessen – Beunruhigender Trend setzt sich fort

Frankfurt am Main 12.01.2024 – Im Jahr 2023 hat sich die Anzahl der öffentlichen Apotheken in Hessen erneut verringert. Nach den aktuellen Zahlen der Landesapothekerkammer gab es zum Stichtag 31.12.2023 insgesamt 1.350 Apotheken. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einen Rückgang um 39 Apotheken. „Die Entwicklung ist alarmierend“, kommentiert Kammerpräsidentin Ursula Funke die aktuellen Daten. „Die Apotheken vor Ort benötigen eine sofortige und wirksame wirtschaftliche Stärkung. Andernfalls drohen weitere Schließungen und damit die Verschlechterung der wohnortnahen Versorgung der Patientinnen und Patienten.“

Apothekensterben beschleunigt sich

Seit den 1990er Jahren nimmt die Zahl der Apothekenbetriebe kontinuierlich ab. Im Jahr 1994 gab es in Hessen 1.650 öffentliche Apotheken. Rund 30 Jahre später sind es 300 Betriebe weniger, die für die Versorgung der Patienten nicht mehr zur Verfügung stehen. Besonders gravierend ist diese Entwicklung in den letzten 10 Jahren. Während die Apothekenanzahl in Hessen in den 20 Jahren von 1993 bis 2013 um 100 Betriebe abgenommen hat, ist deren Zahl in den 10 Jahren seit 2013 um circa weitere 200 Betriebe gesunken. Viele Apotheken befinden sich in einer wirtschaftlich massiv angespannten Situation, da sich das Honorar für verschreibungspflichtige Arzneimittel in den letzten 20 Jahren nur einmalig um 3 % erhöht hat und im letzten Jahr, durch die vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) durchgesetzte Erhöhung des Kassenabschlags, sogar verringert wurde, was die Lage der Apotheken extrem verschärft. „Weniger Honorar, höhere Kosten, immer mehr Lieferengpässe und Bürokratie – viele Inhaber können und wollen nicht mehr“, fasst Funke zusammen. Und die Zahlen bestätigen die Feststellung der Kammerpräsidentin. Selbst in den großen Städten in Hessen, wie Frankfurt am Main, Wiesbaden, Kassel oder Darmstadt, geht die Zahl der Apotheken zurück.

Lauterbach-Pläne sind kontraproduktiv

Nach Funkes Einschätzung werden auch die kurz vor Weihnachten konkretisierten Reformpläne des Bundesgesundheitsministers für den Apothekenbereich keine Trendumkehr bewirken, im Gegenteil: „Die Pläne von Herrn Lauterbach haben das Potenzial, das heutige Versorgungssystem zu zerstören. Kein Beruf arbeitet für den Lohn von 2004. Das Apothekensterben wird sich fortsetzen und damit wird sich die Versorgung der Patienten verschlechtern. Lauterbachs Vorhaben dient weder den Patienten noch den Apotheken.“

Zu den vom BMG vorgeschlagenen Änderungen gehört unter anderem die Möglichkeit, dass in Apotheken kein Apotheker mehr persönlich anwesend sein muss. „Aus gutem Grund gilt überall auf der Welt das Prinzip ‚Der Apotheker in der Apotheke‘ und Patienten können darauf vertrauen, dass immer eine Apothekerin oder ein Apotheker vor Ort für sie da ist. Die Pläne des Bundesgesundheitsministers sehen dagegen vor, dass ein Apotheker nur digital zuschaltbar sein muss. Für die Patienten verschlechtert sich dann das Versorgungsniveau: „Es gibt zahlreiche arzneimittelbezogene Probleme, die durch die pharmazeutische Kompetenz der Apotheker im Vorfeld erkannt und verhindert werden. Der Patient wird so effektiv geschützt. Die Vorschläge von Herrn Lauterbach sind also nicht im Sinne der Patienten und können so auch von einer verantwortungsbewussten Politik nicht gewollt sein“, so die Kammerpräsidentin.

Finanzielle Stärkung dringend notwendig

Funke weist weiter darauf hin, dass die Pläne des BMG keine Soforthilfen für die Apotheken vor Ort enthalten. Viele Inhaber haben Probleme, einen Nachfolger für ihre bestehende Apotheke zu finden. Ähnlich kritisch ist die Lage bei Neugründungen. Hinzu kommt, dass das BMG ab 2025 eine finanziell angeblich neutrale Umverteilung des Apothekenhonorars plant, die faktisch zu einer Kürzung der Vergütung führt. Dies würde sich direkt auf die Arzneimittelversorgung und die Patienten auswirken: Höherpreisige Arzneimittel wären immer schwerer zu finanzieren, weshalb die Apotheken sie nicht bevorraten würden. Die Leidtragenden wären die Patienten, die auf diese Medikamente angewiesen sind. „An einer zeitnahen adäquaten Erhöhung der Vergütung der öffentlichen Apotheken führt kein Weg vorbei, wenn man die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung auf dem heutigen Niveau erhalten will“, stellt Funke fest.

Landespolitik ist auf Seiten der Apotheker

Die Landes- und Regionalpolitik hat – anders als die Bundespolitik – erkannt, dass die inhabergeführten Apotheken vor Ort eine soziale wohnortnahe Instanz und der Garant für eine flächendeckende, zuverlässige und niedrigschwellige Arzneimittelversorgung der Menschen sind. „Jede Bundestagsabgeordnete und jeder Bundestagsabgeordneter muss sich dringend und ausführlich mit der Thematik auseinandersetzen, wenn sie oder er für die Bürger in ihrem oder seinem Wahlkreis, also für die Wähler, auch künftig eine gute Arzneimittelversorgung will. Es ist fünf vor zwölf – eine kaputt gemachte Struktur ist unwiederbringlich kaputt.“

Der Landesapothekerkammer Hessen gehören rund 6.500 Apothekerinnen und Apotheker an. Der Heilberuf des Apothekers unterliegt einem gesetzlichen Auftrag. Zu den Aufgaben der Landesapothekerkammer gehören die Förderung der Fort- und Weiterbildung und die Überwachung der Einhaltung der Berufspflichten durch ihre Mitglieder.

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