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Bundeskabinett beschließt Entwurf zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz

Hamburg, 18. Dezember 2025

Die Bundesregierung hat am 17.12.2025 den Kabinettsentwurf zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) beschlossen. Zeitgleich wurde ein Entwurf für eine Zweite Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung veröffentlicht.

Die im Koalitionsvertrag zugesagte Erhöhung des Fixums auf 9,50 Euro ist im nun vorliegenden Kabinettsentwurf zur Apothekenreform nicht enthalten. Dies ist nicht nachvollziehbar.

Dazu Holger Gnekow, Präsident der Apothekerkammer Hamburg: „Der Entwurf verkennt die angespannte Lage der Apotheken. Das Ausbleiben der Honorarerhöhung seit dem Jahr 2013 ist für viele Apotheken auch in Hamburg angesichts der seither immens gestiegenen Kosten nicht länger tragbar. Das zeigt der Rückgang der Zahl der Apotheken in diesem Zeitraum. Gab es 2005 in Hamburg noch über 459 Apotheken, sind es aktuell nur noch 351, mithin rund ein Viertel weniger. Dieser Trend wird sich weiter fortsetzten, wenn keine Honorarerhöhung stattfindet. Das macht sich dann auch in einem Stadtstaat wie Hamburg für die Patienten bemerkbar.“

Darüber hinaus enthalten der Kabinettsentwurf und der Verordnungsentwurf Regelungen, die bereits anlässlich des Eckpunktepapiers des Bundesgesundheitsministeriums und des Referentenentwurfes kritisch von der Apothekerschaft eingeordnet wurden, weil sie die bewährten Strukturen der Arzneimittelversorgung durch die Apotheken vor Ort in Frage stellen. Hierzu gehören unter anderem die PTA-Vertretungsregelung, eine verminderte Ausstattung von Apotheken sowie die Ausweitung von Zweigapotheken: Maßnahmen, mit denen die Politik wirtschaftlich entlasten will, tatsächlich aber den Marktzutritt von branchenfremden Anbietern und Ketten zu Lasten der inhabergeführten, vollversorgenden Apotheke vor Ort erleichtert. Das trifft nicht nur den Berufsstand, sondern verschlechtert unmittelbar die Qualität der Arzneimittelversorgung für Patientinnen und Patienten.

Herr Gnekow erklärt hierzu: „Apotheken sind in Notfällen sowie in der Notdienstversorgung erste Anlaufstelle für die Patienten und übernehmen schon heute viele Aufgaben einer Primärversorgung. Apothekerinnen und Apotheker wollen Verantwortung für eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung der Menschen übernehmen, wie mit dem Angebot von pharmazeutischen Dienstleistungen, der patientenindividuellen Beratung und der Herstellung von Arzneimitteln. Voraussetzung dafür ist aber, dass all dies fair honoriert wird, um Apotheken ein wirtschaftlich stabiles Fundament zur Erfüllung dieser Aufgaben zu geben.“

Anfang nächsten Jahres startet das parlamentarische Verfahren. Die Apothekerschaft wird sich im Verfahren weiter intensiv dafür engagieren, um die bewährten Strukturen der flächendeckenden Vor-Ort-Apotheken zu erhalten und wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die es Apotheken ermöglichen, ihre gesetzlich übertragene Aufgabe auch künftig qualitätsgesichert und mit hoher pharmazeutischer Fachkompetenz zu erfüllen.

Die Apothekerkammer Hamburg ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts die Institution der apothekerlichen Selbstverwaltung für die ca. 2.700 Apothekerinnen und Apotheker in Hamburg. Der Apotheker ist ein fachlich unabhängiger Heilberuf. Er ist laut Gesetz für die sichere und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln zuständig. Der Apotheker berät die Patienten hinsichtlich ihrer Medikation und unterstützt sie, ihre Therapie im Alltag umzusetzen. Als Fachmann für Arzneimittel und Prävention ist der Apotheker neben dem Arzt der erste Ansprechpartner in gesundheitlichen Problemen.

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