Beim Testament auf Nummer sicher gehen
Frankfurt am Main, 3. November 2026
Notar berät und bewahrt vor typischen Fehlern
Notarkammer Frankfurt. „Auch Vererben will gelernt sein.“ – Was kurios klingt, hat einen wahren Kern: Erblasser sollten in ihrem Testament unbedingt einige typische Fallstricke vermeiden, die zu Streit zwischen den Erben führen können oder sogar dazu, dass der eigene Partner leer ausgeht. Das fängt bereits damit an, dass das Recht eine eigene Sprache ist. Denn wer weiß schon, dass „vererben“ und „vermachen“ zweierlei sind oder wozu man eine Vor- und Nacherbschaft anordnen kann? Hilfreiche Beratung und Sicherheit in jede Richtung bietet nur ein notariell beurkundetes Testament.
Klare Verhältnisse und Steuerfreibeträge
Wenn Erblasser mehrere Personen bedenken wollen oder ein großes Vermögen haben, das aus verschiedenen Teilen wie Immobilien oder Wertpapieren besteht, kann der Notar eine Testamentsvollstreckung ins Testament aufnehmen. Der Testamentsvollstrecker setzt den Nachlass auseinander und verteilt ihn gemäß den Vorgaben des Verstorbenen unter den Erben. Darüber hinaus berät der Notar den Erblasser, ob schon zu Lebzeiten Vermögen zum Beispiel auf die eigenen Kinder übertragen werden sollte, um in zulässiger Weise die Erbschaftssteuerfreibeträge auszuschöpfen.
Lösungen für Unverheiratete
Wenn ein Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft stirbt, erhält der andere gemäß gesetzlicher Erbfolge nichts vom Nachlass. Stattdessen erben im Zweifelsfall sogar die Eltern oder Geschwister des Toten. Der Notar kann für Paare ohne Trauschein aufeinander abgestimmte Einzeltestamente oder einen Erbvertrag mit gegenseitiger Einsetzung zu Alleinerben erstellen, mit ihnen durchgehen und beurkunden. Dabei ist zu beachten, dass der jeweilige Erblasser sein Einzeltestament jederzeit revidieren kann, wohingegen ein Erbvertrag in der Regel bindend ist und generell nur mit einem Notar errichtet oder geändert werden kann. Dieser berät gegebenenfalls auch zur Erbschaftssteuer, deren Freibeträge bei Unverheirateten besonders niedrig, also nachteilhaft sind.
Vererben in der Patchworkfamilie
Auch in Patchworkfamilien mit einseitigen und gemeinsamen Kindern kann es ohne Testament zu einer Erbfolge kommen, die nicht im Sinne der Erblasser gewesen wäre oder zu Streit führt. Der Notar berücksichtigt im Testamentsentwurf alle gewünschten Erben, zu denen auch die Stiefkinder gehören können. Außerdem erfragt er, ob es weitere Personen wie Kinder aus früheren Beziehungen gibt, die bei Nichtnennung im Testament pflichtteilsberechtigt sind. Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch gegenüber den Erben. Ein etwaiger Verzicht durch die Berechtigten muss notariell beurkundet werden. Auch bei einer Minderung des Pflichtteils beispielsweise durch lebzeitige Schenkungen sind einige Fallstricke zu beachten.
Wenn die potenziellen Erben minderjährig sind
Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung im Testament ist auch empfehlenswert, wenn die Erben – oft die eigenen Kinder – noch minderjährig sind. Der Notar kann zudem die Anordnung einer Vormundschaft in die Urkunde aufnehmen. So können Eltern für den Fall, dass sie beide frühzeitig versterben, einen Vormund bestimmen und ebenso einzelne Personen von der Vormundschaft ausschließen. Diese Möglichkeit besteht auch für Alleinerziehende mit alleinigem Sorgerecht. Ist im Testament niemand benannt, legt das Familiengericht im Bedarfsfall einen Vormund fest.
Kein Testament ist auch keine Lösung
Angesichts der komplexen gesetzlichen Vorgaben kann die Errichtung des eigenen Testaments ohne professionelle Unterstützung eine große Herausforderung sein. Keineswegs sollten Erblasser deswegen auf ein Testament verzichten. Zu hoch ist das Risiko, dass sich zum Beispiel die gesetzlichen Erben zerstreiten, das Elternhaus verkauft werden muss oder das eigene Unternehmen Schaden nimmt. Betroffene sollten auf jeden Fall einen Notar aufsuchen. Bevor dieser ein Testament beurkundet, bespricht er mit dem Erblasser dessen Willen, belehrt ihn über die rechtliche Tragweite und sorgt für eine klare, rechtssichere Ausgestaltung.
Wer sich im Vorfeld von einem Notar zu diesem Thema beraten lassen möchte, findet im Internet unter https://notar.de/ den richtigen Ansprechpartner. Besuchen Sie auch das Online-Verbraucherportal der Notarkammer unter https://ratgeber-notar.de/.
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